Umweltprämie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 1. Juli 2009 im Bundesanzeiger Nummer 94 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009 und vom 26. Juni 2009 veröffentlicht. Die Richtlinie steht auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.
Ende der Umweltprämie
Am 31. Juli 2010 ist für alle Antragsteller, die vom BAFA einen Reservierungsbescheid erhalten haben, die Frist zum Einreichen der Verwendungsnachweisunterlagen endgültig abgelaufen.
Spätestens bis zu diesem Datum mussten die vollständigen Nachweisunterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorliegen. Maßgeblich war der Posteingang beim BAFA.
Die Umweltprämie kann nur ausgezahlt werden, wenn alle erforderlichen Nachweise bis zum vorgenannten Zeitpunkt beim BAFA vorlagen.
Unterlagen, die nach dem 31. Juli 2010 eingehen, können nicht mehr anerkannt werden, sondern werden an die Antragsteller zurückgesandt.
Die Antragstellung für die Umweltprämie endete bereits am 2. September 2009. An diesem Tag waren die bereitgestellten Fördermittel in Höhe von 5 Milliarden Euro durch die bis dahin gestellten Anträge ausgeschöpft.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 425
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-0




