Breitband-Modellprojekte
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hatte mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger Nummer 121 vom 13. August 2010 den Förderwettbewerb „Modellprojekte für den Breitbandausbau“ zur Realisierung innovativer Lösungen und Geschäftsmodelle für den Ausbau von Hochleistungsnetzen in ländlichen Gebieten gestartet. Die Durchführung des Wettbewerbs erfolgte durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Verfahren
Interessierte Gemeinden konnten bis zum 15. November 2010 eine Projektskizze beim BAFA einreichen. Die inhaltlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Wettbewerb sowie die sonstigen Modalitäten basieren auf der im Bundesanzeiger Nummer 121 vom 13. August 2010 veröffentlichten Bekanntmachung des Förderwettbewerbs „Modellprojekte für den Breitbandausbau“ vom 4. August 2010.
Auswahl der förderfähigen Projekte
Eine durch das BMWi berufene Jury hat aus den eingereichten Unterlagen 27 Projekte als besonders innovativ bewertet. Das BAFA konnte daraufhin im Rahmen des sich anschließenden Zuwendungsverfahrens für insgesamt 26 Gemeinden jeweils einen Zuwendungsbescheid erteilen.
Förderziel
Durch den Förderwettbewerb sollte der Aufbau von Hochleistungsnetzen in solchen Regionen beispielhaft angestoßen werden, in denen dies wirtschaftlich nur schwer darstellbar ist. Das BMWi fördert daher den Aufbau passiver Infrastrukturen in einer begrenzten Zahl von Modellprojekten in Regionen, die aufgrund der Topografie, einer geringen Siedlungsdichte oder einer unzureichenden Ausstattung mit notwendigen technischen Einrichtungen kurz- bis mittelfristig nicht durch den Markt mit Hochleistungsnetzen erschlossen werden.
Förderinhalte
Zuwendungsfähig sind Aufwendungen für den Aufbau passiver Infrastrukturen, die zur Errichtung von Teilnehmeranschlussnetzen mit einer realisierbaren Downstreamrate von mindestens 50 Megabit pro Sekunde für den Endkunden führen. Dies umfasst insbesondere Bau-, Grabungs- und Verlegearbeiten und Materialkosten z.B. für Leerrohre und Kabel.
Art und Höhe der Förderung
Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse an die Zuwendungsempfänger gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Projektausgaben darf 500.000 Euro nicht überschreiten. Maximal 90 % dieser zuwendungsfähigen Projektausgaben können aus Mitteln des Förderwettbewerbs finanziert werden.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 425
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-453
Telefax: +49 (0)6196 908-800



