Partikelminderungssysteme
Aktueller Hinweis:
Die Fördergelder gehen zu Ende. Übersenden Sie Ihren Förderantrag so schnell wie möglich vollständig ans BAFA!
Eine Förderung Ihrer Nachrüstung ist nur möglich, wenn an dem Tag, an dem uns Ihr vollständiger Antrag erreicht, noch Fördermittel übrig sind. Geht Ihr Antrag ein, nachdem die Fördergelder erschöpft sind, kann für Ihre Nachrüstung kein Zuschuss mehr gezahlt werden.
Die Fördermittelübersicht gibt aktuell Auskunft über die verbleibenden Haushaltsmittel (s. rechts, Rubrik "Weiterführende Dokumente").
Das laufende Förderprogramm zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen mit einem Mittelansatz von jeweils 30 Mio. Euro in den Jahren 2012 und 2013 erfreut sich großer Nachfrage. Für das Jahr 2012 wurden über 152.000 Zuschüsse beantragt. Für im Jahr 2013 durchgeführte Nachrüstungen sind bereits über 33.000 Anträge eingegangen.
Die für 2012 zur Verfügung stehenden Fördermittel in Höhe von 30 Mio. Euro, mit denen rund 90.000 Fahrzeuge nachgerüstet werden konnten, waren aufgrund der unerwartet hohen Antragszahlen bereits Anfang August 2012 ausgeschöpft. Durch eine frühzeitige Anpassung der Förderrichtlinie wurde jedoch sichergestellt, dass keine Förderlücke für Nachrüstungen, die in 2012 nach dem o. g. Zeitpunkt erfolgten, entstanden ist. Die entsprechenden Zuschüsse für diese Nachrüstungen wurden im Januar 2013 ausgezahlt.
Vor diesem Hintergrund zeichnet sich ab, dass die Fördermittel nach derzeitiger Prognose nur noch für 4.700 eingehende Anträge reichen und das Förderprogramm voraussichtlich Anfang Juni 2013 geschlossen werden muss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anträge in der Reihenfolge des vollständigen Eingangs der Antragsunterlagen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beschieden werden. Anträge, die nach dem Ausschöpfen der zur Verfügung stehenden Fördermittel eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Allgemeine Informationen:
Haben Sie Ihr Diesel-Fahrzeug in diesem Jahr (2013) mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet, können Sie dafür 260 Euro erhalten. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass Ihr unterschriebenes Antragsformular einschließlich einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit eingetragener Nachrüstung zügig eingereicht wird.
Die Antragstellung für diesjährige Nachrüstungen ist nur möglich, solange die Mittel ausreichen, spätestens bis zum 15. Februar 2014. Bitte beachten Sie die Fördermittelübersicht, die Sie aktuell über die noch verfügbaren Haushaltsmittel informiert.
Maßgeblich sind daher:
- das Datum der Nachrüstung, dieses muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) korrekt eingetragen sein
- das Datum des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen beim BAFA
- die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln
Für Ihre per Post eingesendeten Dokumente erhalten Sie keine gesonderte Eingangsbestätigung.
Hinweis: Für Nachrüstungen, die im Jahr 2012 vorgenommen wurden, ist das Antragsverfahren bereits seit dem 15.02.2013 abgeschlossen.
Elektronisches Antragsformular
Für die Antragstellung steht Ihnen das elektronische Antragsformular zur Verfügung. Zum Aufruf des elektronischen Antragsformulars klicken Sie bitte hier:
Den Antrag stellen Sie in nur 3 Schritten:
- Elektronisches Antragsformular online ausfüllen und senden
- Ausgefülltes Antragsformular ausdrucken und unterschreiben
- Antragsformular mit Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) per Post an das BAFA senden; Unternehmer fügen noch die De-minimis-Erklärung bei.
Bitte beachten Sie:
- Die Förderung kann nur solange erfolgen, wie Haushaltsmittel verfügbar sind.
- Nur wer am Tag der Antragstellung als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist, kann den Antrag stellen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt.
- Die Zahlung des Zuschusses wird nur auf ein Konto des Antragstellers / der Antragstellerin angewiesen, nicht auf das Konto eines Dritten. Bitte überprüfen Sie Ihre angegebenen Kontodaten.
Fördervoraussetzungen
Die Förderung kommt in Betracht für:
- Pkw mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
- Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
Nachrüstungen mit Partikelfiltern, die ab 1. Januar 2013 bis einschließlich 31. Dezember 2013 erfolgen, können gefördert werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Fahrzeug nachgerüstet wurde. Bitte achten Sie darauf, dass der Tag der Nachrüstung in Ihren Fahrzeugpapieren eingetragen wird. Als Nachweis legen Sie Ihrem Antrag bitte eine Kopie Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) bei.
Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung auf die Antragstellerin / den Antragsteller im Inland zugelassen sein.
Antragsverfahren
Antragsberechtigt ist die Fahrzeughalterin / der Fahrzeughalter, auf die / den das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Antragstellung zugelassen ist. Auch Unternehmen können grundsätzlich antragsberechtigt sein. Hier sind die Schwellenwerte für De-minimis-Beihilfen zu beachten. Zu näheren Erläuterungen zum Thema „De-Minimis“-Beihilfen führt Sie der entsprechende Link auf dieser Seite, rechts oben in der Rubrik „Weiterführende Dokumente“.
Stellen Sie bitte den Antrag auf Förderung nach Umrüstung des Fahrzeugs und Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Die Förderung wird pro Fahrzeug nur einmal gezahlt.
Die Förderung ist ausgeschlossen, sofern für das Fahrzeug
- eine Steuerbefreiung nach § 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) vorliegt oder
- bereits eine Förderung nach den Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Pkw mit Selbstzündungsmotor (Diesel) vom 27. Juli 2009 oder vom 6. Mai 2010 erfolgte.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 511
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-471



