07.10.2010: Bundesstelle für Energieeffizienz stellt Konzepte für den 2. nationalen Energieeffizienz-Aktionsplan und die Anbieterliste vor
Die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) hat heute auf einem Workshop der Deutschen Energie-Agentur (dena) in Berlin vor Experten aus Wirtschaft, Verwaltung und Verbänden ihre Konzepte zur Vorbereitung des 2. nationalen Energieeffizienz-Aktionsplans der Bundesregierung sowie für die Einführung einer Anbieterliste vorgestellt. Beides sind zentrale Aufgaben der Bundesstelle, die ihr durch das in Kürze in Kraft tretende Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) übertragen wurden.
Nach dem Konzept der Bundesstelle soll mit dem Aktionsplan die Strategie der Bundesregierung zur Erreichung ihrer nach dem EDL-G vorgesehenen Energieeinsparziele dargestellt und eine quantitative Abschätzung über den Stand der Erreichung dieser Ziele gegeben werden. Darüber hinaus soll der Aktionsplan auch eine Übersicht über den Markt für Energiedienstleistungen geben und auf diese Weise auch in qualitativer Form über gute Beispiele für erfolgreich umgesetzte Energieeffizienzprojekte informieren. Marktakteure haben hierzu noch bis Mitte Dezember die Möglichkeit, eigene Projekte als gute Beispiele bei der Deutschen Energie-Agentur oder auch direkt bei der Bundesstelle zu melden. Der Aktionsplan muss bis zum 30. Juni 2011 von der Bundesregierung an die EU-Kommission nach Brüssel gemeldet werden.
Eine weitere zentrale Aufgabe der Bundesstelle ist das öffentliche Führen einer sogenannten Anbieterliste. In dieser Liste können sich Anbieter von Energiedienstleistungen, Energieaudits und sonstigen Energieeffizienzmaßnahmen eintragen lassen. Das heute von der Bundesstelle für Energieeffizienz vorgestellte Konzept zur Umsetzung dieser Anbieterliste hat zum Ziel, dem Verbraucher eine zentrale Informationsplattform über Marktangebote zur Verfügung zu stellen und damit die Transparenz im Markt für Energiedienstleistungen, Energieaudits und sonstige Energieeffizienzmaßnahmen weiter zu steigern. Gleichzeitig soll das Verfahren zur Eintragung auf die Liste schlank und unbürokratisch gestaltet werden, um unnötigen Verwaltungsaufwand für die Anbieter zu vermeiden.
Grundlage für die Arbeit der im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle ist das in Kürze in Kraft tretende Energiedienstleistungsgesetz. Danach wird der Bundesstelle eine Vielzahl an verschiedenen Aufgaben übertragen. Leitgedanke für die Arbeit der Bundesstelle ist dabei das Ziel, auf möglichst marktwirtschaftsverträgliche Art und Weise die Voraussetzungen zur Entwicklung des Markts für Energiedienstleistungen und für die Steigerung der Energieeffizienz bei den Endverbrauchern zu verbessern.
BAFA-Präsident Dr. Arnold Wallraff erläutert: „Die Arbeit der Bundesstelle für Energieeffizienz ist auf Kooperation und Aktivierung angelegt, nicht auf Kontrolle und Zwang. Dazu setzen wir auf zusätzliche Anreize und Informationen sowie auf eine Erhöhung der Transparenz über die vielfältigen Möglichkeiten und Angebote für Verbraucher, mit Energiedienstleistungen und anderen Maßnahmen auf intelligentem Wege Energie und gleichzeitig auch Geld zu sparen. Denn neben einem Beitrag zum Klimaschutz rechnet sich die Umsetzung von Maßnahmen häufig auch für das eigene Portemonnaie, weil die im Zeitverlauf eingesparten Energiekosten die zur Umsetzung einer Maßnahme getätigten Investitionen übersteigen.“
Weitere Informationen zur Arbeit der Bundesstelle für Energieeffizienz finden Sie auf deren Webseite sowie auf der Kommunikationsplattform der Deutschen Energie-Agentur zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen.



