Steinkohlefinanzierung: Absatz- und Stilllegungshilfen
Gegenstand der Förderung
- Förderung des Absatzes deutscher Steinkohle für den Einsatz in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess bis zum Jahr 2018
- Ausgleich der Aufwendungen der Bergbauunternehmen infolge dauerhafter Stilllegungen
- Ausgleich der ab dem Zeitpunkt der Beendigung des subventionierten Bergbaus weiter bestehende Verpflichtungen der Bergbauunternehmen
Antragsberechtigte
Deutsche Bergbauunternehmen, die Steinkohle fördern.
Art der Förderung
Den Bergbauunternehmen werden zur Finanzierung des Absatzes deutscher Steinkohle für den Einsatz in Kraftwerken und zur Stahlerzeugung im Hochofenprozess sowie für Aufwendungen infolge dauerhafter Stilllegungen Mittel des Bundeshaushaltes für die Jahre 2009 bis 2018 zur Verfügung gestellt. Die hierfür bereitgestellten und der Höhe nach begrenzten Finanzmittel (Finanzplafonds) werden von ca. 1,7 Milliarden Euro in 2009 kontinuierlich auf ca. 0,8 Milliarden Euro in 2018 (nur Bund) abgesenkt. Hinzu kommen Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen, die im gleichen Zeitraum von ca. 480 Millionen auf ca. 220 Millionen Euro sinken.
Um den Absatz deutscher Kohle zu wettbewerbsfähigen Preisen zu ermöglichen, können die Bergbauunternehmen mit den bereitgestellten Finanzmitteln den Unterschiedsbetrag zwischen ihren Produktionskosten und dem Preis für Importkohle aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) ausgleichen. Hierzu ermittelt das BAFA als Zuschussparameter die Drittlandskohlepreise (Kohlestatistik) frei deutsche Grenze.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-526
Telefax: +49 6196 908-550



