Anpassungsgeld
Ziel der Förderung
Vermeidung sozialer Härten infolge von Stilllegungen / Rationalisierungen im deutschen Steinkohlenbergbau.
Begünstigte
Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen des Steinkohlenbergbaus, die aus Anlass einer durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie genehmigten Stilllegungs-, Teilstilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme entlassen wurden und die weiteren Voraussetzungen zur Gewährung von Anpassungsgeld erfüllen.
Art der Förderung
Monatliche Zahlung von Anpassungsgeld bis zum Erreichen der frühestmöglichen Versorgung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung - längstens für fünf Jahre.
Besondere Hinweise
Der Antrag auf Zahlung von Anpassungsgeld wird vom Arbeitnehmer oder von der Arbeitnehmerin über das Unternehmen gestellt, bei dem er/sie bis zur Entlassung tätig war. Das Unternehmen leitet den Antrag an die Außenstelle des Bundesamtes zur Bewilligung und Gewährung des Anpassungsgeldes nach den „Richtlinien zur Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des deutschen Steinkohlenbergbaus“ weiter. Der Arbeitgeber unterstützt den Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin bei der Antragstellung.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Außenstelle Bochum
Pieperstraße 37
44789 Bochum
Telefon: +49 234 37627
Telefax: +49 234 37629



