Anpassungsgeld
Zweck
Vermeidung sozialer Härten infolge von Stilllegungen / Rationalisierungen im deutschen Steinkohlebergbau.
Anspruchsberechtigte
Ältere Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus, die aus Anlass einer durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie genehmigten Stilllegungs-, Teilstilllegungs- oder Rationalisierungsmaßnahme entlassen wurden.
Arbeitnehmer im Braunkohletagebau, wenn ihr Arbeitgeber Bergleute des Steinkohlebergbaus übernimmt, die von Stilllegungsmaßnahmen betroffen sind.
Art der Förderung
Monatliche Zahlung von Anpassungsgeld bis zum Erreichen der Versorgung aus der knappschaftlichen Rentenversicherung für längstens fünf Jahre.
Besondere Hinweise
Der Antrag auf Zahlung von Anpassungsgeld wird vom Arbeitnehmer bei dem Unternehmen gestellt, bei dem er bis zur Entlassung tätig war. Das Unternehmen leitet den Antrag an die Außenstelle des Bundesamtes zur Bewilligung und Gewährung des Anpassungsgeldes nach den "Richtlinien über die Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlebergbaus" weiter. Der Arbeitgeber berät und unterstützt den Arbeitnehmer vor und bei der Antragstellung.
Weiterführende Informationen
Zur Kohlepolitik der Bundersregierung finden Sie unter der Menüpunkt Links.
Ansprechpartner zum Thema Anpassungsgeld
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Außenstelle Bochum
Pieperstraße 37
44789 Bochum
Telefon: 0234 9302731
Fax: 0234 37629
Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.


