Gewerbliche Kälteanlagen
Stand: März 2010
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen
Die Bundesregierung hat ein integriertes Energie- und Klimaprogramm entwickelt, um einen effizienteren Umgang mit Energie herbeizuführen und die Emissionen sogenannter Treibhausgase zu reduzieren. Teil des integrierten Energie- und Klimaprogrammes ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen wurde auch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen erlassen.
Mit dieser Richtlinie werden energieeinsparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Anlagen gefördert.
Aktualität der Anforderungen
Bei der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen handelt es sich um ein neu entwickeltes Programm, das hinsichtlich der Anforderungen im Antragsverfahren noch Änderungen erfahren kann. Von daher wird dringend geraten vor der Antragstellung nochmals zu prüfen, ob ein neuer Stand der Antragsformulare und des Merkblattes gegeben sind und sich damit die Anforderungen geändert haben.
Aktuelle Hinweise
Aufgrund der Änderung der Rechtsauffassung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird für alle ab dem 10.8.2009 eingehenden Anträge nicht mehr gefordert, dass die Berechnung des Minderungspotenzials hinsichtlich des Energieverbrauchs, der Leistungsaufnahme, der Betriebskosten sowie der kältemittel- und energieverbrauchsbedingten Treibhausbelastungen im Rahmen des StatusChecks, die TEWI-Berechnung als auch den in der Auslegungsrechnung ermittelten Jahres-Elektroenergieverbrauch und / oder die Jahreskosten für elektrische Energie und Leistung von einem anbieter- und herstellerunabhängigen Dienstleister erstellt oder zumindest bestätigt werden muss. Diese Angaben müssen jedoch zumindest von einem Techniker, Ingenieur oder Meister der Kältetechnik mit mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung berechnet werden.
Da in letzter Zeit verschiedentlich Fälle bekannt geworden sind, in denen Institutionen, Einrichtungen und Privatpersonen damit werben, mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Bezug auf die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen zusammen zu arbeiten, möchten wir an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als im Auftrag der Bundesregierung administrierende Behörde ausschließlich gemäß seinen Auftrag hoheitlich tätig wird.
Ihr Ansprechpartner zum Thema „Klima-/ Kälteanlagen“ ist:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Richtlinie Klima-bzw. Kälteanlagen
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-249
Telefax: +49 (0)6196 908-550
Bitte geben Sie bei Anfragen die betreffenden Unternehmen an, damit die Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle später dem entsprechenden Antrag zugeordnet werden kann. Ohne Angabe des Unternehmens ist eine verbindliche Auskunft leider nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass ausschließlich schriftliche Auskünfte verbindlich sind. Mündliche Auskünfte sind lediglich zu Orientierung und Erläuterung bestimmt.



