Gewerbliche Klima- und Kälteanlagen
Stand: Dezember 2011
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen
Die Bundesregierung hat ein integriertes Energie- und Klimaprogramm entwickelt, um einen effizienteren Umgang mit Energie herbeizuführen und die Emissionen sogenannter Treibhausgase zu reduzieren. Teil des integrierten Energie- und Klimaprogrammes ist die Verringerung des Energieverbrauchs in der Klima- und Kältetechnik. Im Rahmen der vielfältigen Maßnahmen wurde auch die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen erlassen.
Mit dieser Richtlinie werden energieeinsparende Investitionen bei bestehenden und bei neuen Anlagen gefördert.
Aktualität der Anforderungen
Bei der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen handelt es sich um ein neu entwickeltes Programm, das hinsichtlich der Anforderungen im Antragsverfahren noch Änderungen erfahren kann. Von daher wird dringend geraten vor der Antragstellung nochmals zu prüfen, ob ein neuer Stand der Antragsformulare und des Merkblattes gegeben sind und sich damit die Anforderungen geändert haben.
Aktuelle Hinweise
Seit dem 24.06.2011 werden auf Grund einer Änderung der Verwaltungsauffassung nunmehr auch große Sorptionskälteanlagen gefördert. Die Sorptionskältemaschine muss dabei eine minimale Kälteleistung von 50 kW aufweisen und der Antrieb (Beheizung) der Sorptionskälteanlage muss mittels Sekundärwärme, d.h. a) Abwärme (Abgas, Dampf, Heiß- oder Warmwasser) aus z. B.: Produktion, BHKW- Anlagen, b) Wärme aus Fern- oder Nahwärmenetz oder c) Wärme aus thermischer Solaranlage erfolgen. Direkt befeuerte Sorptionskälteanlagen werden nicht im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen gefördert. Das Formular für die technische Beschreibung der Sorptionskälteanlage finden Sie unter www.bafa.de --> Klima-/ Kälteanlagen --> Formulare --> Sorptionskälteanlage: technische Angaben.
Ihr Ansprechpartner zum Thema „Klima-/ Kälteanlagen“ ist:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Kältetechnik
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-249
Telefax: +49 (0)6196 908-550
Bitte geben Sie bei Anfragen die betreffenden Unternehmen an, damit die Auskunft des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle später dem entsprechenden Antrag zugeordnet werden kann. Ohne Angabe des Unternehmens ist eine verbindliche Auskunft leider nicht möglich. Grundsätzlich gilt, dass ausschließlich schriftliche Auskünfte verbindlich sind. Mündliche Auskünfte sind lediglich zu Orientierung und Erläuterung bestimmt.



