Förderung von effizienten Wärmepumpen
Allgemeines
Gefördert werden effiziente Wärmepumpen in Bestandsgebäuden für
- die kombinierte Raumbeheizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden
- die Raumbeheizung von Nichtwohngebäuden
- die Bereitstellung von Prozesswärme oder von Wärme für Wärmenetze
In neu errichteten Gebäuden (Neubauten) ist leider zur Zeit eine Förderung grundsätzlich nicht möglich.
Hinweise zur Antragstellung
Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt.
- Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpen finden Sie rechts nebenstehend unter der Rubrik „Downloads“
- Der Antrag ist unter Verwendung der aktuellen Formulare zu stellen, die rechts nebenstehend in der Rubrik „Weiterführende Dokumente“ zum Download bereit stehen.
- Es gibt unterschiedliche Antragsformulare für private und gewerbliche Antragsteller
- Lassen Sie sich beim Ausfüllen des Antragsformulars von Ihrem Installateur unterstützen
- Für Ihren Installateur ist in der Rubrik „Formulare“ eine Ausfüllhilfe für die Fachunternehmererklärung eingestellt
- Stellen Sie gemeinsam mit Ihrem Installateur sicher, dass Ihr Antrag vollständig ausgefüllt wird. Nur dann kann über die Gewährung eines Zuschusses entschieden werden
- Bitte reichen Sie Ihre Nachweisunterlagen in Kopie ein. Originalunterlagen können nicht zurückgesendet werden.
Je nach Antragsteller gelten unterschiedliche Kriterien der Antragstellung:
1. Für Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen gilt:
- Der Antrag muss dem BAFA innerhalb von 6 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage zugehen
- Folgende Unterlagen sind hierfür einzureichen:
- Der mit Hilfe des Installateurs erstellte Förderantrag
- Die Fachunternehmererklärung
- die vollständige Rechnung, adressiert an die Antragstellerin/den Antragsteller
- ein Nachweis über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage (z. B. durch Rechnung oder durch Einstellprotokolle der Strangregulier- bzw. Thermostatventile)
2. Für Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind oder freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
- Anträge sind vor Vorhabensbeginn zu stellen. Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs-/Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe
- Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides ist die Anlage innerhalb von 9 Monaten in Betrieb zu nehmen
- Der Zuwendungsbescheid enthält Informationen über weitere einzureichende Unterlagen.
Hinweise zu den Fördervoraussetzungen
Förderfähig sind effiziente Wärmepumpen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung von Gebäuden sowie zur reinen Raumheizung von Nichtwohngebäuden.
Die Wärmepumpe muss in einem Bestandsgebäude installiert werden, für das bereits vor dem 01. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt wurde und das bereits vor dem 01. Januar 2009 über ein Heizungssystem verfügte.
Es muss ein Strom- bzw. ein Gaszähler sowie mindestens ein Wärmemengenzähler zur Messung der größten Wärmemenge der Anlage vorhanden sein.
Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage ist durchzuführen.
Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass mindestens eine Umwälzpumpe im Heizungssystem die Effizienz-Anforderungen entsprechend der Effizienzklasse A erfüllt. Dies ist durch Vorlage der Rechnung (in Kopie) nachzuweisen. Der Hersteller und die Typbezeichnung müssen aus der Rechnung hervorgehen. Eine Liste der (separaten sowie integrierten) Umwälzpumpen der Effizienzklasse A steht rechts nebenstehend im Bereich „Downloads“ zur Verfügung.
Je nach Bauart müssen mindestens folgende Jahresarbeitszahlen nachgewiesen werden:
- 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden
- 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden
- 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen
- 1,3 bei gasbetriebenen Wärmepumpen
Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen. Auch das EHPA-Wärmepumpen-Gütesiegel wird anerkannt. Eine Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat finden Sie rechts nebenstehend im Bereich „Downloads“.
Detaillierte Hinweise zur Berechnung der Jahresarbeitszahl und zu Sonderbauformen finden Sie links nebenstehend unter der Rubrik Informationen für Fachunternehmer.
Fördersätze
Die folgenden Fördersätze können Sie der rechts nebenstehenden Übersicht zur Basis- und Bonusförderung entnehmen.
Basisförderung
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 900 Euro pauschal bei Anlagen bis 20 kW, 1200 Euro pauschal bei Anlagen von 20 kW bis 100 kW
- Wasser/Wasser- und Sole/Wasser-Wärmepumpen: 2.400 Euro pauschal bei Anlagen bis 10 kW. Darüber hinaus wird jedes weitere kW mit 120 Euro (bei Anlagen bis 20 kW) bzw. mit 100 Euro (bei Anlagen bis 100 kW) gefördert.
Bonusförderung
Wird gleichzeitig eine vom BAFA geförderte Solarkollektoranlage errichtet, so kann zusammen mit dem Solarantrag ein Kombinationsbonus beantragt werden. Für beide Maßnahmen ist ein separater Antrag zu stellen. Weitere Informationen zum Kombinationsbonus finden Sie in der Rubrik "Bonusförderung".
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 514
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 6196 908-625
Zur Kontaktaufnahme per E-Mail benutzen Sie bitte das Kontaktformular.



