Förderung von Solarthermieanlagen
Allgemeines
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden (im Bereich der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für verschiedene Anwendungsbereiche
- zur Raumheizung
- zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
- zur Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung)
- zur Bereitstellung von Prozesswärme
- zur solaren Kälteerzeugung
- Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen
Hinweise zur Antragstellung
Bitte informieren Sie sich vor der Auswahl der Anlage, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach den Förderrichtlinien erfüllt.
- Eine Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen finden Sie nebenstehend im Bereich "Downloads"
- Die vorgesehenen Förderbeträge können Sie der Übersicht zur Basis-, Bonus- und Innovationsförderung entnehmen.
- Die aktuellen Antragsformulare stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Je nach Antragsteller sind unterschiedliche Kriterien der Antragstellung zu beachten:
1. Privatpersonen, Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände und gemeinnützige Organisationen (z. B. eingetragene Vereine)
Den Antrag können Sie innerhalb von 6 Monaten beim BAFA einreichen, nach dem Sie Ihre Anlage in Betrieb genommen haben (Ausschlussfrist). Förderbar sind Vorhaben, die ab dem 01. Januar 2009 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertig gestellt sind.
Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- der Förderantrag (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
- die Fachunternehmererklärung (auf dem vorgeschriebenen aktuellen Formular)
- die vollständige Rechnung – adressiert an den Antragsteller/die Antragstellerin – in Kopie.
Wenn Sie zusätzlich eine Bonusförderung beantragen, müssen Sie weitere Nachweise einreichen (siehe Rubrik „Bonusförderung“).
2. Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU), Contractoren, KMU, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau
Wenn Sie zu diesem Antragstellerkreis gehören, dann müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Als Vorhabensbeginn zählt der Abschluss eines Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages sowie die Auftragsvergabe. Reine Planungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides, haben Sie dann 9 Monate Zeit, Ihre Anlage in Betrieb zu nehmen.
Beachten Sie bitte:
- Je nachdem zu welcher Gruppe der o.g. Antragsteller Sie gehören, verwenden Sie bitte das jeweils passende Antragsformular.
- Um Ihnen das Ausfüllen des Antrages zu erleichtern, gibt es zu jedem Antrag eine sogenannte Checkliste.
- Die Antragsunterlagen müssen Sie vollständig ausfüllen und an das BAFA senden. Nur dann können wir über die Gewährung des Zuschusses entscheiden.
- Die eingereichten Unterlagen können wir Ihnen nicht zurücksenden.
Hinweise zu den Fördervoraussetzungen
1. Basisförderung von Solarthermieanlagen
Im Rahmen der Basisförderung sind nur solche Anlagen förderfähig, die der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung oder des Kältebedarfs für Kühlung von Gebäuden dienen. Zudem muss für das Gebäude bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet worden sein und es muss bereits vor dem 1. Januar 2009 ein Heizungssystem vorhanden gewesen sein.
a. Solarthermieanlagen für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie zur solaren Kühlung
Bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro. Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) müssen erfüllt und nachgewiesen worden sein:
- Bei Vakuumröhren und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 m² und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
- Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 m² und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Förderung für die ersten 40 m² 90 Euro je angefangenem Quadratmeter und für die darüber hinaus errichtete Bruttokollektorfläche 45 Euro je angefangenem Quadratmeter. Zusätzliche Fördervoraussetzung ist, dass die Anlagen Ein- oder Zweifamilienhäusern zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung dienen und mit Pufferspeichervolumina von mindestens 100 Litern je Quadratmeter Bruttokollektorfläche ausgestattet sind.
b. Erweiterung von Solarthermieanlagen
Für die Erweiterung von bereits in Betrieb genommenen Solarthermieanlagen um bis zu 40 m² Kollektorfläche beträgt die Förderung 45 Euro je zusätzlich installiertem Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Voraussetzung hierfür ist, dass die Anlage nach der Erweiterung der kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizungsunterstützung dient.
c. Solarthermieanlagen für die Warmwasserbereitung
Solarthermieanlagen für die ausschließliche Warmwasserbereitung sind nur im Rahmen der Innovationsförderung förderbar (z. B. große Solarthermieanlagen auf Wohngebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten oder auf Nichtwohngebäuden mit mindestens 500 m2 Nutzfläche, die im Rahmen der Innovationsförderung förderbar sind).
Nähere Informationen zur Innovationsförderung finden Sie in der gleichnamigen Rubrik (links nebenstehend).
2. Bonusförderungen
Besonders innovative oder effiziente Anwendungen von Solarthermieanlagen können zusätzlich zur oben genannten Basisförderung mit den folgenden Bonusförderungen bezuschusst werden.
Kesseltauschbonus
Die Errichtung einer Solarthermieanlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung wird zusätzlich mit einem Bonus gefördert, sofern gleichzeitig der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Brennwertkessel nach Energieeinsparverordnung mit Brennstoff Öl oder Gas ersetzt wird. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solarthermieanlage können Sie einen Bonus erhalten, sofern Sie gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage errichten. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
Effizienzbonus
Wenn Sie in Ihrem besonders effizient gedämmten Gebäude eine Solarthermieanlage zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung errichten, können Sie zusätzlich den sogenannten Effizienzbonus erhalten. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
Wärmenetzbonus
Der Anschluss der Solarthermieanlage an ein Wärmenetz kann zusätzlich mit dem Wärmenetzbonus gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
Bonus für besonders effiziente Solarkollektorpumpen
Wird gleichzeitig mit der Errichtung einer förderfähigen Solarthermieanlage eine besonders effiziente Solarkollektorpumpe eingebaut, so kann pro Pumpe ein Bonus gewährt werden. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Bonusförderung“.
3. Innovationsförderung
Erläuterungen zu den besonderen Förderbedingungen finden Sie unter der Rubrik „Innovationsförderung“.
Sie haben Fragen oder Anregungen?
Senden Sie uns einfach eine E-Mail (Kontaktformular siehe unten), rufen Sie uns an, schreiben Sie uns einen Brief oder senden Sie uns ein Telefax
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