Verfahrenserleichterungen
Allgemeine Genehmigungen
Eine Einzelgenehmigung kann nicht erteilt werden, wenn für den Export bereits eine Allgemeingenehmigung erteilt wurde.
Die Allgemeingenehmigungen des BAFA werden im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Sammelausfuhrgenehmigungen
Unter bestimmten, engen Voraussetzungen besteht auf Antrag die Möglichkeit, anstelle einer Einzelgenehmigung bestimmten zuverlässigen Ausführern eine Sammelausfuhrgenehmigung (SAG) zu erteilen. Die SAG ist ein privilegierendes Verfahren für zuverlässige Ausführer, die in erheblichem Umfang am Außenwirtschaftsverkehr teilnehmen. Diese Genehmigung erlaubt die Ausfuhr einer Gruppe von Gütern an mehrere Empfänger. Die genauen Voraussetzungen, unter denen die Beantragung einer solchen Sammelausfuhrgenehmigung möglich ist, können dem gesonderten Merkblatt entnommen werden.
