Syrien
Hintergrund und Entwicklungen
Die Europäische Union hat tiefe Besorgnis über den Einsatz von Streit- und Sicherheitskräften in mehreren syrischen Städten sowie über die gewaltsame Unterdrückung friedlicher Proteste geäußert. Aufgrund des anhaltenden Gewalteinsatzes gegen die Zivilbevölkerung hat der Rat der Europäischen Union Sanktionen gegen Syrien verhängt.
Durch den Beschluss 2011/273/GASP vom 9. Mai 2011 wurde ein Waffenembargo sowie ein Verbot von Ausfuhr und Dienstleistungen in Bezug auf Güter zur internen Repression erlassen. Ferner sieht der Beschluss Reisebeschränkungen sowie Finanzsanktionen im Hinblick auf Personen vor, die für die gewaltsame Repression gegen die Zivilbevölkerung verantwortlich sind. Der Beschluss 2011/273/GASP wird durch die Verordnung (EU) Nr. 442/2011 vom 9. Mai 2011 in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt. Das Waffenembargo wurde durch § 69r Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in unmittelbar geltendes Recht umgesetzt.
Übersicht der einschlägigen Rechtsakte
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